Einwohnerkontrolle
Gemeindeverwaltung Bergün Filisur
Einwohnerkontrolle
Frau Patricia Kuhn und Frau Nelly Gubser
Dorfstrasse 38
7477 Filisur
Tel. +41 (0)81 410 40 40
Fax +41 (0)81 410 40 46
E-Mail: gemeinde(at)berguenfilisur.ch
Anmeldung
Für die Anmeldung in unserer Gemeinde bitten wir Sie falls möglich innert 14 Tagen persönlich bei uns auf der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen oder uns telefonisch oder per E-Mail (gemeinde(at)berguenfilisur.ch) zu kontaktieren.
Sie bringen folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
Heimatschein
Mietvertrag (Kopie)
Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse (Kopie)
Anmeldegebühr CHF 20.-
Falls Hundebesitzer (Kopie vom Hundepass)
Ausländische Staatsangehörige
Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Mietvertrag (Kopie)
Ausländerweis falls vorhanden (sonst ein Passfoto)
Arbeitsvertrag (Kopie)
Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse (Kopie)
Falls Hundebesitzer (Kopie vom Hundepass)
Anmeldung als Wochenaufenthalter/in
Formular Anmeldung Wochenaufenthalt
Heimatausweis Ihrer Wohngemeinde
Mietvertrag (Kopie)
Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse (Kopie)
Anmeldegebühr CHF 20.-
Abmeldung / Adressänderung
Formular Abmeldung / Adressänderung
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde oder Umzug innerhalb unserer Gemeinde, bitten wir Sie das Abmeldeformular / Adressänderung auszufüllen und uns zuzustellen.
Ein- und Auszugsanzeige bei Vermietungen
Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?
Dann sind Sie verpflichtet, jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitzuteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).
Versicherungspflicht
Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Geburt, Wohnsitznahme oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei einer Schweizer Krankenkasse zu versichern. Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind und hierfür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen, sind ebenfalls in der Schweiz versicherungspflichtig, sofern sie für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (=Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen werden. Die Krankenversicherung kann frei gewählt werden. Es muss sich dabei jedoch um einen gemäss KVG zugelassenen Krankenversicherer handeln.
Befreiung für Grenzgänger: Infolge des Erwerbsortsprinzips ist grundsätzlich jeder Grenzgänger in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt auch für ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen im Ausland. Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen (Optionsrecht). Das Optionsrecht ist innerhalb von drei Monaten ab Einreisedatum auszuüben. Die getroffene Wahl ist unwiderruflich und gilt für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgänger Tätigkeit in der Schweiz. Das Befreiungsgesuch mit beiliegenden Dokumenten müssen Sie uns innerhalb von 3 Monaten einreichen.
Wichtig: Wird das Wahlrecht innerhalb der genannten 3 Monaten seit Einreise nicht wahrgenommen, verfällt dieses. Das heisst: Die Gemeinde ist berechtigt für diese Person eine Versicherung rückwirkend abzuschliessen.
Fahr- und Parkbewilligungen
Wichtige Neuerungen im Bewilligungsverfahren für die Fahr- und Parkbewilligungen in der Gemeinde Bergün Filisur. Die Bewilligungspraxis wird unverändert gemäss bisherigen Gesetzen und Regelungen weitergeführt. Die bisherigen Fahr- und Parkbewilligungskleber ("Vignetten") werden nicht mehr ausgegeben. Stattdessen wird Ihr Autokennzeichen mit gelöster Bewilligung im digitalen System (Parking Pay) hinterlegt.
Zusätzliche Bewilligungen können neu über die App "Parking Pay" oder weiterhin über unsere Gemeindeverwaltung gelöst werden.
Amtliche Beglaubigung
Die Gemeindekanzlistin ist für Beglaubigungen zuständig und kann diese gemäss Notariatsgesetz (NotG, BR 210.300) des Kantons Graubünden vornehmen. Für eine amtliche Beglaubigung benötigen Sie einen Termin. Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV, BR 210.370) des Kantons Graubünden.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich erscheinen und sich mit einem der folgenden, gültigen Ausweispapiere ausweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis