Verwendung von Pyrotechnik und Abbrennen von Feuerwerkskörper

Das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bergün Filisur verboten, ausgenommen stilles Kleinfeuerwerk wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen. Gerne weisen wir auf die Verordnung über die Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper vom 10.07.2020 hin. Diese Verordnung kann unter www.berguenfilisur.ch/home/gesetze eingesehen werden. 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und die ruhige Teilnahme am Silvester Brauchtum in den Dörfern und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

Schalter-Öffnungszeiten

Montag              09.00 - 11.30 Uhr
                         15.00 - 18.00 Uhr

Dienstag            geschlossen

Mittwoch            09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag        15.00 - 18.00 Uhr

Freitag               geschlossen

 

 

Fahr- und Parkbewilligungen

 

Amtliche Beglaubigung

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