Das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bergün Filisur verboten, ausgenommen stilles Kleinfeuerwerk wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen. Gerne weisen wir auf die Verordnung über die Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper vom 10.07.2020 hin. Diese Verordnung kann unter www.berguenfilisur.ch/home/gesetze eingesehen werden.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und die ruhige Teilnahme am Silvester Brauchtum in den Dörfern und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.
Gemeindeverwaltung Bergün Filisur