Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 30. Januar 2024 mit Beschluss Nr. 63 in Anwendung von Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) des Gesetzes über die Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün Filisur (Tourismusgesetz, TG) sowie die damit geänderte formelle Bestimmung im kommunalen Steuergesetz genehmigt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Bergün Filisur haben dem Tourismusgesetz an der Gemeindeversammlung vom 25. April 2023 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 24. Juni 2023 unbenutzt abgelaufen. Gemäss Art. 54 Abs. 1 des Tourismusgesetzes bestimmt der Gemeindevorstand den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Gemeindevorstand hat am 1. Februar 2024 mit Beschluss Nr. 11 die Inkraftsetzung des Tourismusgesetzes rückwirkend per 1. Januar 2024 beschlossen. Das genehmigte Gesetz und der vollständige Regierungsbeschluss liegen bei der Gemeindeverwaltung auf und können eingesehen werden.
Filisur, 8. Februar 2024
Der Gemeindevorstand
Gesetz über die Beherberungs- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün Filisur