Gemäss Art. 49 des Gesetzes über die Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün Filisur (Tourismusgesetz, TG) erlässt der Gemeindevorstand die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz. Der Gemeindevorstand hat am 23. November 2023 mit Beschluss Nr. 148 die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün Filisur (Ausführungsbestimmungen Tourismusgesetz, ABTG) erlassen. Die ABTG treten gleichzeitig mit dem TG rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die erlassenen Ausführungsbestimmungen liegen bei der Gemeindeverwaltung auf und können eingesehen werden.
Filisur, 8. Februar 2024
Der Gemeindevorstand