Vernehmlassung für das Projektgenehmigungsgesuch für die Sanierung des Ausgleichsbeckens Islas der Kraftwerksstufe Filisur, Gemeinde Bergün Filisur

Öffentliche Auflage vom 29. Februar 2024 bis 1. April 2024 gemäss Art. 57 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Die Albula Landwasser Kraftwerke AG ersucht vorliegend um Projektgenehmigung für die Sanierung/Instandsetzung des Ausgleichsbeckens Islas der Kraftwerksstufe Filisur. Um Undichtigkeiten und Folgeschäden im Untergrund zu verhindern ist eine umfassende und flächige Sanierung der Beckenabdichtung notwendig. Für einen uneingeschränkten Betrieb der Fassungen während den Bauarbeiten ist vorgängig ein Entlastungbauwerk beim Druckstollenschützenschacht zu erstellen. Zeitgleich mit der Beckensanierung soll ein Teilbereich der Dammstrasse verbreitert werden.

Mit dem Projektgenehmigungsgesuch vom 19. Februar 2024 wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in der Gemeinde Bergün Filisur zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

Baubehörde Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

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