Ab sofort ist das Sammeln von Dürr- und Leseholz auf dem ganzen Gemeindegebiet freigegeben. Die Leseholzfreigabe dauert bis am 31. Oktober 2024. Als Leseholz gilt stehend-dürres oder liegendes Holz, mit weniger als 16 cm Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde, Schlagabfälle und lose Stöcke.
Im Übrigen gelten nachfolgend aufgeführte Ausnahmeregelungen:
- Im Perimeter der Naturwaldreservate Crap Furo (Alvaneu/Surava) und Ervedi (Preda) gilt ein Nutzungsverbot
- Im Perimeter der Sonderwaldreservate Auerwild (Alvaneu/Brienz/Brinzauls/Mon/Schmitten/Stierva) gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 16. Juli sowie eine beschränkte Dürrholzfreigabe
- Im Perimeter der bestehenden Wildruhezonen gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 1. Mai
Leseholzberechtigt ist, wer über eine Bewilligung des örtlich zuständigen Revierförsters verfügt. Er gibt Ihnen bei Unklarheiten auch gerne Auskunft über den genauen Perimeter der oben aufgeführten Ausnahmeregelungen. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Waldordnung.
Ben Turner (Bergün/Bravuogn)
Telefon: 081 650 02 57
E-Mail: ben.turner@forstalbula.ch
Carlo Guetg (Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva)
Telefon: 081 650 02 56
E-Mail: carlo.guetg(at)forstalbula.ch
Patrick Müller (Alvaneu, Filisur, Schmitten)
Telefon: 081 650 02 55
E-Mail: patrick.mueller(at)forstalbula.ch
Urs Fliri (Surava, Tiefencastel)
Telefon: 081 650 02 50
E-Mail: urs.fliri(at)forstalbula.ch
Forst Albula