In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Bergün Filisur am 19. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Abbauzone Streda
Auflageakten:Teilrevision Baugesetz Bergün
- Zonenplan 1:2000 Abbauzone Streda
- Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Abbauzone Streda
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Streda
- Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 3. Oktober 2024 bis an 2. November 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Filisur, 03.10.2024
Der Gemeindevorstand