Publikation Beschwerdeauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Bergün Filisur am 19. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. 

Gegenstand: Teilrevision Abbauzone Streda

Auflageakten:Teilrevision Baugesetz Bergün

  • Zonenplan 1:2000 Abbauzone Streda
  • Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Abbauzone Streda
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Streda
  • Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan

Grundlagen:

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 3. Oktober 2024 bis an 2. November 2024 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Filisur, 03.10.2024

Der Gemeindevorstand

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

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09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
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Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
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Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: