Publikationen Beschwerdeauflage Ortsplanung "Rhätische Bahn Miniatur"

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung am 5. September 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. 

Gegenstand: Teilrevision «Rhätische Bahn Miniatur»

Auflageakten:
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000, «Rhätische Bahn Miniatur»
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan 

Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 10.10.2024 bis am 09.11.2024 (30 Tage)

Auflageort: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Der Gemeindevorstand

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: