Öffentliche Auflage Forstprojekt Forstliche Erschliessung Gemeinde Bergün Filisur, Neubau Maschinenweg Toua, Preda

Auflageprojekt vom Juni 2024

 

1. Ort und Frist der Auflage

Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG;

BR 920.100) vom 25. Oktober 2024 bis 25. November 2024 beim Amt für Wald und Naturge-

fahren,Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie auf der Gemeinde Bergün Filisur, Dorfstrasse 38,

7477 Filisur, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Unterlagen können wäh-

rend der Dauer der Auflage auch unter www.wald-naturgefahren.gr.ch > Aktuelles eingesehen

und heruntergeladen werden.

 

2. Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen

Folgendes Gesuch ist Teil des Auflageprojektes:

Gesuch um Bewilligung von Bauvorhaben in besonders gefährdeten Wasserbereichen

nach Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20);

 

3. Verfügungsbeschränkung

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb

des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruktur,

Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht

erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt (Art. 17 Abs. 1KWaG).

 

4. Einsprachen

 

4.1 Legitimation

Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung

oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt

sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt

ist (Art. 18 Abs. 2 KWaG).

 

4.2 Einwendungen

Es können geltend gemacht werden:

a) Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen

Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung

und deren Umfang (Art. 18 Abs. 3 lit. a KWaG);

b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und

andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben (Art. 18

Abs. 3 lit. b KWaG). Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung

im Landerwerbsverfahren (Art. 20 Abs. 1 KWaG).

 

4.3 Frist und Adressat

Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für

Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen

nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV; BR 803.110) zu beachten.

 

5. Auskünfte

Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren Mittelbünden / Moesano,

Veia Dalmeras 13, 7450 Tiefencastel (Bruno Roussette) während den Büroöffnungszeiten

(081 257 50 22).

 

Amt für Wald und Naturgefahren

Der Kantonsförster, Urban Maissen

 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

Schalter-Öffnungszeiten

Montag              09.00 - 11.30 Uhr
                         15.00 - 18.00 Uhr

Dienstag            geschlossen

Mittwoch            09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag        15.00 - 18.00 Uhr

Freitag               geschlossen

 

 

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