Auflageprojekt vom Juni 2024
1. Ort und Frist der Auflage
Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG;
BR 920.100) vom 25. Oktober 2024 bis 25. November 2024 beim Amt für Wald und Naturge-
fahren,Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie auf der Gemeinde Bergün Filisur, Dorfstrasse 38,
7477 Filisur, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Unterlagen können wäh-
rend der Dauer der Auflage auch unter www.wald-naturgefahren.gr.ch > Aktuelles eingesehen
und heruntergeladen werden.
2. Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen
Folgendes Gesuch ist Teil des Auflageprojektes:
Gesuch um Bewilligung von Bauvorhaben in besonders gefährdeten Wasserbereichen
nach Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20);
3. Verfügungsbeschränkung
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb
des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruktur,
Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht
erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt (Art. 17 Abs. 1KWaG).
4. Einsprachen
4.1 Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung
oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt
sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt
ist (Art. 18 Abs. 2 KWaG).
4.2 Einwendungen
Es können geltend gemacht werden:
a) Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen
Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung
und deren Umfang (Art. 18 Abs. 3 lit. a KWaG);
b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und
andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben (Art. 18
Abs. 3 lit. b KWaG). Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung
im Landerwerbsverfahren (Art. 20 Abs. 1 KWaG).
4.3 Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für
Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen
nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV; BR 803.110) zu beachten.
5. Auskünfte
Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren Mittelbünden / Moesano,
Veia Dalmeras 13, 7450 Tiefencastel (Bruno Roussette) während den Büroöffnungszeiten
(081 257 50 22).
Amt für Wald und Naturgefahren
Der Kantonsförster, Urban Maissen