Beschwerdeauflage Ortsplanung

Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung am 5. September 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. 

Gegenstand: Teilrevision «Rhätische Bahn Miniatur»

Auflageakten:
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000, «Rhätische Bahn Miniatur»
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan 

Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 21.11. 2024 bis am 21.12.2024 (30 Tage)

Auflageort: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

Schalter-Öffnungszeiten

Montag              09.00 - 11.30 Uhr
                         15.00 - 18.00 Uhr

Dienstag            geschlossen

Mittwoch            09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag        15.00 - 18.00 Uhr

Freitag               geschlossen

 

 

Fahr- und Parkbewilligungen

 

Amtliche Beglaubigung

Website Tourismusbüro: