Das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bergün Filisur verboten. Ausgenommen sind stille Kleinfeuerwerke wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen.
Gerne weisen wir auf die Verordnung über die Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 10.07.2020 hin. Diese Verordnung kann unter www.berguenfilisur.ch/home/gesetze eingesehen werden.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihnen einen schönen und besinnlichen Jahreswechsel.
Gemeindeverwaltung Bergün Filisur