QP_Bargonet

Gemäss Beschluss vom 11.4.2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Bargonet, Bergün, das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben. 

1.     Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 244 (teilweise), 247

(teilweise) und 248 (teilweise) des Grundbuches Bergün Filisur.

2.     Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes

kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

3.     Die Quartierplanung bezweckt:

-     Gestaltungsplanung

-     Erschliessungsplanung

-     Grenzbereinigung und Landumlegung

-     Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten

4.     Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des

Quartierplanverfahrens Bargonet sowie die Abgrenzung des

Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum

schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.

Filisur, den 16.1.2025

Der Gemeindevorstand Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

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