Gemäss Beschluss vom 11.4.2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Bargonet, Bergün, das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.
1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 244 (teilweise), 247
(teilweise) und 248 (teilweise) des Grundbuches Bergün Filisur.
2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes
kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
3. Die Quartierplanung bezweckt:
- Gestaltungsplanung
- Erschliessungsplanung
- Grenzbereinigung und Landumlegung
- Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten
4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des
Quartierplanverfahrens Bargonet sowie die Abgrenzung des
Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum
schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.
Filisur, den 16.1.2025
Der Gemeindevorstand Bergün Filisur