Revision Ortsplanung – Verlängerung Planungszone

Derzeit ist in der Gemeinde Bergün Filisur eine vom Gemeindevorstand am 19. Februar 2019 erlassene und eine erstmals am 4. Februar 2021 resp. zweitmalig am 12. Januar 2023 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 12.12.2024 beschlossen, die Planungszone wie folgt um zwei Jahre bis zum 11. März 2027 zu verlängern. 

Zweck der Planungszone

Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken:

a)    Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans - Siedlung (KRIP-S).

b)    Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen. 

c)    Überprüfung von ergänzenden Bestimmungen zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG), insbesondere auch betreffend Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben (Art. 8 ZWG) und neuen Wohnungen in geschützten und ortsbildprägenden Bauten (Art. 9 ZWG).

d)    Festlegung der Gewässerräume und der Gefahrenzonen.

Von der Planungszone betroffene Gebiete

Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet. 
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 13.1.2025 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen 
Planungsstand anzupassen.

Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Gemeinde Bergün Filisur

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Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

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