Nutzung der Bahnhhofstrasse für Reisecars
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung 20/2024 beschlossen, die bereits beschlossene Sperre der Dorfdurchfahrt für Reisecars vom Dorfeingang Ost bis zur Ortseinfahrt alte Bäckerei auf die Bahnhofstrasse, bzw. am Stall Hotel Schöntal bis auf den Bahnhof auszuweiten. Ausgenommen davon sind weiterhin Gesellschaftswagen im Linienverkehr (Postauto).
Aufgrund des zweimal stündlichen Postautobetriebes auf und vom Bahnhof und dem parallel dazu verkehrende LEX (Landwasser Express) zum Landwasserviadukt hat die Verkehrspolizei Graubünden in Absprache mit der Gemeinde die Umsetzung eines Fahrverbots für Reisecars (ausgenommen mit Bewilligung der Gemeinde) empfohlen und mit der Verfügung vom 5. März 2025 bewilligt. Die Massnahme soll den Kollaps auf der Strasse oder auf dem Bahnhofplatz verhindern und den Automobilisten und Fussgängern Sicherheit gewähren. Nicht zu vergessen sind die durch das Postauto einzuhaltenden Anschlusszeiten im Zugfahrplan. Der Gemeindevorstand und die Verantwortlichen des Projekts Landwasserwelt wollen den Verkehr mit der Massnahme regeln und das Befahren der Bahnhofstrasse mit Reisecars mit Zeitfenster koordinieren. Reisecars und -Veranstaltern ist es mit der Umsetzung auch in Zukunft möglich, die Bahnhofstrasse (mit Zeitfenster) zu befahren. Die Parkierung von Reisecars ist in Mungs und „am Wasser“ auf 6 Stellplätzen geregelt und via Parking Pay System koordiniert, ebenfalls eine Haltestelle des LEX zum Landwasserviadukt. Für die Gemeinde ist es die einzige Möglichkeit, den Verkehr zu koordinieren, insbesondere an der Bahnhofstrasse und am Bahnhofplatz. Alle anderen Fahrzeuge sind von diesem Fahrverbot nicht betroffen.
In Anlehnung an die bereits erfolgte publizierte Bekanntmachung der Verfügung, erfolgt untenstehend die amtliche Publikation.
Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur
In der Sitzung vom 11.04.2024 hat der Gemeindevorstand Bergün Filisur gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet FIlisur beschlossen:
Verbot für Gesellschaftswagen (Sig. 2.08)
Zusatztafel: Ausgenommen Busse im Linienverkehr
- Filisur, Dorfstrasse zwischen der Bahnhofstrasse und den südlichen Anschluss zur Albulastrasse. Koord: 2'771'866 / 1'171'623, 2'772'427 / 1'171’033
Verbot für Gesellschaftswagen (Sig. 2.08)
Zusatztafel: Ausgenommen Busse im Linienverkehr oder mit Bewilligung der Gemeinde
- - Filisur, Bahnhofstrasse in Richtung Bahnhof, ab Pz. 2715. Koord: 2'771'816 / 1'171'641
Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft, gemäss Verfügung der Kantonspolizei vom 5. März 2025.
Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Der Gemeindevorstand