Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur
In der Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeindevorstand Bergün Filisur gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur beschlossen:
Parkieren gegen Gebühr (Sig.4.20), Gesellschaftswagen (5.25)
Gebühren und zeitliche Beschränkungen gemäss Reglement der Gemeinde
- Filisur, Isla, Parkplatz am Wasser (6 Parkplätze) gemäss Verfügung vom 5.3. 2025
Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft. Gemäss Verfügung vom 5.3.2025
Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Der Gemeindevorstand