Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur

Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur

  1. In der Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeindevorstand Bergün Filisur gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Bergün Filisur beschlossen:

Parkieren gegen Gebühr (Sig.4.20), Gesellschaftswagen (5.25)

Gebühren und zeitliche Beschränkungen gemäss Reglement der Gemeinde

  • Filisur, Isla, Parkplatz am Wasser (6 Parkplätze) gemäss Verfügung vom 5.3. 2025
  1. Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft. Gemäss Verfügung vom 5.3.2025

  2. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

Der Gemeindevorstand

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: