Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper am Silvester

Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper am Silvester

Das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bergün Filisur verboten. Ausgenommen sind stille Kleinfeuerwerke wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen. 

Gerne weisen wir auf die Verordnung über die Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 10.07.2020 hin. Diese Verordnung kann unter www.berguenfilisur.ch/home/gesetze eingesehen werden. 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihnen einen schönen und besinnlichen Jahreswechsel.

Gemeindeverwaltung Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: