Publikation Baugesuch 2026-11

Publikation Baugesuch 2026-11

Baugesuch Nr.            2026-11 Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren

Vorlage Nr. S-2610118.1 Transformatorenstation Visura Neubau Transformatorenstation auf der Parzelle 2448 in Bergün Filisur - Neubau/ Ersatz der TS Visura S-077'226 

Vorlage Nr. L-0154616.4, 24 kV-Kabel zwischen dem Schaltposten Rosax und der Transformatorenstation Visura-Anpassung an die neue TS

Bauherrschaft             EW der Gemeinde Bergün Filisur, Dorfstrasse 38, 7477 Filisur

Gesuchsteller              Brüniger AG, Kasernenstrasse 95, 7000 Chur

Ort, Parz. Haus Nr.     Filisur/Visura, Pz. 2448, Koordinaten: 2277185/ 1171938

                                      Filisur/Rosax, Koordinaten: von 2772128 / 1172083 nach 

                                      2771851 / 1171938

Nutzungszone            Diverse Zonen

Publikation/Auflage    5.3. bis am 20.4.2026

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. 

Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a.         Einsprachen gegen die Enteignung;
b.         Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c.         Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d.         Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e.         die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)  - Planvorlagen, Luppmenstrasse 1 - 8320 Fehraltorf

Filisur, 27.2.2026                                                            Baubehörde Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: