Publikation Baugesuch 2026-11
Baugesuch Nr. 2026-11 Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren
Vorlage Nr. S-2610118.1 Transformatorenstation Visura Neubau Transformatorenstation auf der Parzelle 2448 in Bergün Filisur - Neubau/ Ersatz der TS Visura S-077'226
Vorlage Nr. L-0154616.4, 24 kV-Kabel zwischen dem Schaltposten Rosax und der Transformatorenstation Visura-Anpassung an die neue TS
Bauherrschaft EW der Gemeinde Bergün Filisur, Dorfstrasse 38, 7477 Filisur
Gesuchsteller Brüniger AG, Kasernenstrasse 95, 7000 Chur
Ort, Parz. Haus Nr. Filisur/Visura, Pz. 2448, Koordinaten: 2277185/ 1171938
Filisur/Rosax, Koordinaten: von 2772128 / 1172083 nach
2771851 / 1171938
Nutzungszone Diverse Zonen
Publikation/Auflage 5.3. bis am 20.4.2026
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) - Planvorlagen, Luppmenstrasse 1 - 8320 Fehraltorf
Filisur, 27.2.2026 Baubehörde Bergün Filisur