Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Strassen

Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Strassen

Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 21, Absatz 3 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV), der Raum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 5.00 m von überhängenden Ästen freizuhalten ist. Rad- und Gehweganlagen sind auf eine Höhe von 3.50 m freizuhalten. Hecken und Sträucher sind auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden.

Wir ersuchen die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher laufend und unaufgefordert zurückzuschneiden.

Bauamt Bergün Filisur

 

 

 

 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: