Verbot Begehen des Kulturlandes

Verbot Begehen des Kulturlandes

Gemäss Art. 11 der Flurordnung der ehemaligen Gemeinde Filisur sowie Art. 12 des Alp- und Weidegesetzes der ehemaligen Gemeinde Bergün/Bravuogn ist das Begehen des Kulturlandes ab 1. Mai (Filisur und Umgebung) bzw. 15. Mai (Bergün und Umgebung) bis zur eingebrachten Ernte verboten. Wir bitten daher Einheimische und Gäste die Felder, Wiesen und Weiden weder zu betreten noch zu befahren. Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. 

Gemeindevorstand Bergün Filisur

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur
Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag: 
08.00–11.30 und 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 
08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr 

Tel. +41 81 410 40 40
gemeinde(at)berguenfilisur.ch

 

Schalter-Öffnungszeiten

Montag: 
09.00–11.30 Uhr, 15.00–18.00 Uhr 
Dienstag geschlossen 
Mittwoch: 
09.00–11.30 Uhr 
Donnerstag: 
15.00–18.00 Uhr 
Freitag geschlossen

Projekt Arzthaus Bergün:

Website Tourismusbüro: